Aufhebungsvertrag Schweiz: Risiken, Vorteile & Sperrfrist beim RAV

Jurilo von Lawise.ai:

Dieser Beitrag basiert auf Schweizer Arbeitsrecht (OR), der Praxis der RAV sowie der Rechtsprechung des Bundesgerichts.

Ein Aufhebungsvertrag kann eine elegante Lösung sein, um ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu beenden – birgt aber auch rechtliche und finanzielle Risiken. In diesem Beitrag erfährst du, was ein Aufhebungsvertrag in der Schweiz bedeutet, welche Folgen er für das RAV (insbesondere die Sperrfrist) hat und worauf du unbedingt achten solltest.

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsvertrags zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Beide Parteien verzichten auf die ordentliche Kündigung und regeln gemeinsam das Ende des Arbeitsverhältnisses – inklusive Austrittsdatum, Lohnzahlung, Ferien, Zeugnis und weiteren Punkten.

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Vorteile eines Aufhebungsvertrags

Ein Aufhebungsvertrag kann für beide Seiten Vorteile bringen:

  • Flexibleres Austrittsdatum (z. B. vor Ablauf der Kündigungsfrist)
  • Vermeidung von Konflikten oder Kündigungsschutzverfahren
  • Möglichkeit, Bedingungen wie Abgangsentschädigung, Freistellung oder Zeugnis zu regeln
  • Für den Arbeitgeber: Rechtssicherheit und Planbarkeit

Risiken für Arbeitnehmer

Trotz der Vorteile birgt ein Aufhebungsvertrag auch erhebliche Risiken – insbesondere im Hinblick auf das RAV:

  • Das RAV kann den Vertrag als selbstverschuldete Arbeitslosigkeit werten
  • Folge: Sperrfrist beim Arbeitslosengeld (bis zu 60 Tage)
  • Kein Kündigungsschutz bei Krankheit, Schwangerschaft oder Unfall
  • Verzicht auf Kündigungsfristen und gesetzliche Ansprüche, wenn nicht korrekt geregelt

Sperrfrist beim RAV: Wann droht sie?

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) prüft bei einem Aufhebungsvertrag, ob die Arbeitslosigkeit freiwillig oder mitverschuldet ist. Wird dies bejaht, kann eine Sperrfrist verhängt werden.

Typische Fälle mit Sperrfrist:

  • Der Arbeitnehmer hat den Aufhebungsvertrag selbst vorgeschlagen
  • Es bestand kein objektiver Grund für die Vertragsauflösung
  • Der Arbeitnehmer hat keine neue Stelle in Aussicht

Keine Sperrfrist, wenn:

  • Der Arbeitgeber den Aufhebungsvertrag initiiert hat
  • Eine Kündigung ohnehin erfolgt wäre (z. B. betriebsbedingt)
  • Der Arbeitnehmer nachweislich unter Druck stand oder gesundheitliche Gründe vorlagen

Wie kann man eine Sperrfrist vermeiden?

  • Den Aufhebungsvertrag nicht selbst vorschlagen
  • Im Vertrag festhalten, dass die Initiative vom Arbeitgeber ausging
  • Begründung dokumentieren (z. B. betriebliche Umstrukturierung)
  • Nachweis über Bewerbungsbemühungen und neue Stelle beilegen
  • Vertrag schriftlich und mit klarer Regelung zu Lohn, Ferien, Zeugnis etc. abschliessen

Was muss im Aufhebungsvertrag geregelt sein?

Ein vollständiger Aufhebungsvertrag sollte folgende Punkte enthalten:

  • Letzter Arbeitstag
  • Abgeltung von Ferien und Überstunden
  • Lohnzahlung bis Austritt
  • Freistellung (falls gewünscht)
  • Arbeitszeugnis
  • Abgangsentschädigung (optional)
  • Hinweis auf RAV-Folgen (empfohlen)

Fazit

Ein Aufhebungsvertrag in der Schweiz kann eine faire Lösung sein – aber nur, wenn er gut durchdacht und korrekt formuliert ist. Besonders im Hinblick auf das RAV und mögliche Sperrfristen ist Vorsicht geboten. Wer sich unsicher ist, sollte den Vertrag vor der Unterschrift rechtlich prüfen lassen.

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10 häufige Fragen zum Aufhebungsvertrag in der Schweiz (FAQs)

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein schriftlicher Vertrag, mit dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beenden.

Ist ein Aufhebungsvertrag in der Schweiz erlaubt?

Ja, er ist rechtlich zulässig – aber nur gültig, wenn beide Parteien freiwillig zustimmen.

Kann ich durch einen Aufhebungsvertrag eine Sperrfrist beim RAV bekommen?

Ja, wenn das RAV die Arbeitslosigkeit als selbstverschuldet einstuft, kann eine Sperrfrist verhängt werden.

Wie lange dauert eine Sperrfrist beim RAV?

Je nach Fall zwischen 5 und 60 Tagen ohne Taggeld.

Wie kann ich eine Sperrfrist vermeiden?

Indem du nachweist, dass der Arbeitgeber den Vertrag vorgeschlagen hat oder eine Kündigung ohnehin erfolgt wäre.

Muss ein Aufhebungsvertrag schriftlich sein?

Ja, aus Beweisgründen ist eine schriftliche Form dringend empfohlen.

Was passiert mit meinen Ferien und Überstunden?

Diese müssen im Vertrag geregelt und in der Regel ausbezahlt oder bezogen werden.

Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Ja, auch bei Aufhebungsvertrag besteht Anspruch auf ein wohlwollendes und wahrheitsgetreues Zeugnis.

Kann ich den Aufhebungsvertrag widerrufen?

Nur in Ausnahmefällen, z. B. bei Irrtum, Täuschung oder Drohung – sonst ist er verbindlich.

Sollte ich den Vertrag prüfen lassen?

Ja, unbedingt – vor allem wegen möglicher finanzieller Nachteile und RAV-Folgen.

Quellen:

  • Art. 337 OR – Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Merkblätter der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV)
  • Bundesgerichtliche Rechtsprechung zur Sperrfrist bei Aufhebungsverträgen