Ferien & Überstunden bei Kündigung: Was ausbezahlt werden muss (Schweiz)

Jurilo von Lawise.ai:
Was passiert mit offenen Ferientagen und Überstunden, wenn das Arbeitsverhältnis endet? In der Schweiz gelten klare Regeln, was bei einer Kündigung mit nicht bezogenen Ferien und geleisteten Überstunden geschieht. In diesem Beitrag erfährst du, wann ein Anspruch auf Auszahlung besteht, wie die Berechnung erfolgt und worauf du achten musst.
Was passiert mit Ferien bei Kündigung?
Gemäss Art. 329d OR müssen Ferien grundsätzlich bezogen und nicht ausbezahlt werden. Eine Auszahlung ist nur zulässig, wenn der Ferienbezug nicht mehr möglich ist – etwa weil das Arbeitsverhältnis endet.
Typische Fälle für Auszahlung:
- Kündigung mit kurzer Restlaufzeit (z. B. fristlose Kündigung)
- Krankheit oder Unfall während der Kündigungsfrist
- Arbeitgeber verhindert den Ferienbezug
Wichtig:
Die Ferien werden in Geld abgegolten, wenn sie bis zum letzten Arbeitstag nicht bezogen werden können. Der Auszahlungsbetrag entspricht dem vollen Lohn inklusive Zulagen.
Was passiert mit Überstunden bei Kündigung in der Schweiz?
Offene Überstunden müssen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kompensiert oder ausbezahlt werden – je nach vertraglicher Regelung und betrieblicher Praxis.
Grundsatz gemäss Art. 321c OR:
- Überstunden sind durch Freizeit gleicher Dauer auszugleichen, wenn möglich.
- Ist das nicht möglich, besteht Anspruch auf Auszahlung mit Lohnzuschlag von 25 %, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Beispiel:
Du hast 20 Überstunden und kannst sie vor dem Austritt nicht mehr beziehen. Dann hast du Anspruch auf Auszahlung – sofern du sie nachweisen kannst.
Ferien auszahlen bei Kündigung: So wird gerechnet
Die Berechnung erfolgt auf Basis des durchschnittlichen Monatslohns. Bei unregelmässigem Einkommen (z. B. Stundenlohn, Schichtzulagen) wird ein Durchschnitt der letzten Monate verwendet.
Beispielrechnung:
- Monatslohn: CHF 5'000
- Offene Ferientage: 5
- Tageslohn: CHF 5'000 ÷ 21.75 ≈ CHF 230
- Auszahlung: 5 × CHF 230 = CHF 1'150
Hinweis: Auch bei Teilzeit oder Stundenlohn besteht Anspruch auf Auszahlung nicht bezogener Ferien.
Was tun bei Streit über Ferien oder Überstunden?
- Dokumentation ist entscheidend: Halte Ferien- und Überstundenstände schriftlich fest.
- Vertrag prüfen: Gibt es eine Regelung zur Kompensation oder Auszahlung?
- Gespräch suchen: Kläre Unklarheiten frühzeitig mit dem Arbeitgeber.
- Rechtliche Schritte: Bei Uneinigkeit kannst du deine Ansprüche gerichtlich geltend machen.
Fazit: Ferien & Überstunden bei Kündigung – genau hinschauen lohnt sich
Ob bei ordentlicher oder fristloser Kündigung: Offene Ferien und Überstunden verfallen nicht einfach. Du hast Anspruch auf Auszahlung, wenn ein Bezug nicht mehr möglich ist. Achte auf eine saubere Dokumentation und prüfe deine Lohnabrechnung genau – denn hier geht es oft um mehrere hundert oder tausend Franken.
Quellen:
👉 Unsicher, ob deine Ferien oder Überstunden korrekt abgerechnet wurden?
Jurilo prüft Ferien- und Überstundenansprüche nach Schweizer Arbeitsrecht – klar, strukturiert und rechtssicher.
👉 Kündigungsfrist Schweiz: einfach erklärt
👉 Fristlose Kündigung Schweiz: Nur in Ausnahmefällen erlaubt
👉 Arbeitslosengeld nach Kündigung: Anspruch & Sperrfrist
👉 Lohnfortzahlung bei Krankheit in der Schweiz
FAQ zu Ferien & Überstunden bei Kündigung
Muss der Arbeitgeber Ferien bei Kündigung auszahlen?
Ja, wenn der Ferienbezug bis zum Austritt nicht mehr möglich ist, müssen die restlichen Ferientage ausbezahlt werden.
Kann ich während der Kündigungsfrist noch Ferien nehmen?
Ja, sofern der Ferienbezug betrieblich möglich ist und keine dringenden Gründe dagegen sprechen.
Verfallen meine Ferien, wenn ich sie nicht beziehe?
Nein, bei Kündigung müssen nicht bezogene Ferien entweder bezogen oder ausbezahlt werden.
Wie werden Ferien bei Kündigung berechnet?
Die Auszahlung erfolgt auf Basis des durchschnittlichen Tageslohns inklusive Zulagen.
Habe ich Anspruch auf Auszahlung von Überstunden bei Kündigung?
Ja, wenn ein Ausgleich durch Freizeit nicht mehr möglich ist, müssen Überstunden ausbezahlt werden.
Gibt es einen Zuschlag auf ausbezahlte Überstunden?
Ja, in der Regel 25 % Zuschlag, sofern keine andere schriftliche Vereinbarung besteht.
Was passiert mit Überzeit bei Kündigung?
Überzeit (mehr als 45/50 Std. pro Woche) muss ebenfalls ausbezahlt werden, sofern kein Freizeitausgleich erfolgt.
Kann der Arbeitgeber Ferien einfach mit der Kündigungsfrist verrechnen?
Nur wenn der Ferienbezug möglich und zumutbar ist – eine einseitige Anordnung ist nicht immer zulässig.
Was tun, wenn der Arbeitgeber Ferien oder Überstunden nicht auszahlt?
Anspruch schriftlich geltend machen und nötigenfalls rechtlich durchsetzen (z. B. über Schlichtungsstelle).
Gilt das auch bei fristloser Kündigung?
Ja, auch bei fristloser Kündigung müssen offene Ferien und Überstunden ausbezahlt werden.
