Jurilo beantwortet Treuhänder Fragen: Mitarbeiter-Beteiligungs-Programm

Anbei starten wir mit einer Fragen-Serie die Treuhänder uns geben und die Jurilo für Sie zeit- und kostensparend beantwortete.
Wann hilft Jurilo.ch auch Ihnen?
Frage
"Was sollte in einem Mitarbeiterbeteiligungsprogramm alles sein?"
Jurilo-Antwort
Ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm (MBP) ist ein arbeitsrechtlich und steuerlich relevantes Instrument, das Mitarbeitenden eine Beteiligung am Unternehmen ermöglicht – typischerweise in Form von Aktien, Optionen oder Gewinnbeteiligungen. Damit ein solches Programm rechtlich wirksam und praktikabel ist, sollte es bestimmte Mindestinhalte und rechtliche Anforderungen erfüllen.
Wesentliche Inhalte eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms:
1. Rechtsgrundlage und Form:
- Das Programm sollte schriftlich abgefasst sein, insbesondere wenn es Bestandteil des Arbeitsvertrags oder einer Zusatzvereinbarung ist (Art. 320 Abs. 1 OR).
- Es kann auch in einem Reglement geregelt sein, das Bestandteil des Arbeitsverhältnisses wird.
2. Teilnahmebedingungen:
- Klare Definition, welche Mitarbeitenden teilnehmen können (z. B. nach Funktion, Dienstalter, Leistung).
- Eventuelle Bedingungen wie Probezeit, Mindestanstellungsdauer oder Verzicht auf Kündigung.
3. Art der Beteiligung:
- Aktien (mit oder ohne Stimmrecht), Optionen, virtuelle Anteile (Phantom Shares), Gewinnbeteiligung etc.
- Bei Optionen: Ausübungsbedingungen, Sperrfristen, Laufzeit, Ausübungspreis.
4. Bewertungsgrundlagen:
- Wie wird der Wert der Beteiligung berechnet? (z. B. Verkehrswert, Buchwert, Unternehmensbewertung)
- Bei nicht kotierten Unternehmen: Bewertungsmethode und Zeitpunkt der Bewertung.
5. Vesting und Sperrfristen:
- Zeitliche Staffelung der Eigentumsübertragung (Vesting).
- Sperrfristen für Verkauf oder Ausübung.
6. Austritt und Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
- Regelung, was mit den Beteiligungen bei Kündigung, Pensionierung, Invalidität oder Tod geschieht.
- Rückkaufsrechte oder -pflichten des Unternehmens.
7. Verlust der Beteiligung:
- Bedingungen, unter denen die Beteiligung verfällt (z. B. bei fristloser Kündigung durch den Arbeitgeber gemäss Art. 337 OR).
8. Steuerliche Behandlung:
- Transparenz über steuerliche Folgen für die Mitarbeitenden (z. B. Besteuerung bei Zuteilung oder Ausübung).
- Hinweis auf Meldepflichten gegenüber den Steuerbehörden.
9. Vertraulichkeit und Geheimhaltung:
- Schutz von Geschäftsgeheimnissen, insbesondere bei Kenntnis sensibler Unternehmensdaten.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht:
- In der Regel Schweizer Recht und Gerichtsstand am Sitz des Arbeitgebers oder Wohnsitz des Arbeitnehmers gemäss Art. 34 ZPO.
Rechtliche Rahmenbedingungen
- Das MBP darf nicht gegen zwingendes Arbeitsrecht verstossen (z. B. Gleichbehandlungsgebot, Lohnschutz nach Art. 322 OR).
- Es muss klar zwischen Lohnbestandteilen und Beteiligungen unterschieden werden, insbesondere im Hinblick auf Sozialversicherungsbeiträge und Lohnfortzahlungspflichten.
- Bei kotierten Unternehmen sind zusätzlich börsenrechtliche Vorschriften zu beachten (z. B. Offenlegungspflichten gemäss Finanzmarktgesetzgebung).
Fazit
Ein Mitarbeiterbeteiligungsprogramm sollte sorgfältig ausgestaltet werden, um arbeitsrechtliche, steuerliche und gesellschaftsrechtliche Risiken zu vermeiden. Es empfiehlt sich, ein solches Programm in enger Abstimmung mit juristischen und steuerlichen Fachpersonen zu entwickeln.
Quellen
- https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/27/317_321_377
- Art. 320 Abs. 1 OR
- Art. 322 OR
- Art. 337 OR
- Art. 34 ZPO