Konkurrenzverbot im Arbeitsvertrag: Wann ist es gültig – und wann nicht? (Schweiz)

Jurilo von Lawise.ai:
Ein Konkurrenzverbot im Arbeitsvertrag soll verhindern, dass ein Arbeitnehmer nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Konkurrenz zum ehemaligen Arbeitgeber tritt. Doch nicht jedes Konkurrenzverbot ist automatisch gültig. In der Schweiz gelten klare gesetzliche Voraussetzungen, damit ein solches Verbot rechtlich durchsetzbar ist. In diesem Beitrag erfahren Sie, wann ein Konkurrenzverbot gültig ist, wann es nicht greift und welche Folgen ein Verstoss haben kann.
Was ist ein Konkurrenzverbot im Arbeitsvertrag?
Ein Konkurrenzverbot ist eine vertragliche Vereinbarung, mit der sich ein Arbeitnehmer verpflichtet, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine Tätigkeit auszuüben, die mit dem früheren Arbeitgeber in Wettbewerb steht. Es kann beinhalten, dass der Arbeitnehmer:
- kein eigenes Konkurrenzunternehmen gründet,
- nicht bei einem Konkurrenzunternehmen arbeitet,
- sich nicht an einem solchen beteiligt.
Rechtsgrundlage:
- Art. 340–340c OR
Voraussetzungen für ein gültiges Konkurrenzverbot
Damit ein Konkurrenzverbot in der Schweiz rechtsgültig ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
1. Schriftliche Vereinbarung
Das Konkurrenzverbot muss schriftlich vereinbart werden. Eine mündliche Abrede ist ungültig (Art. 340 Abs. 1 OR).
2. Einblick in Geschäftsgeheimnisse oder Kundenkreis
Der Arbeitnehmer muss im Rahmen seiner Tätigkeit Einblick in den Kundenkreis oder in Fabrikations- und Geschäftsgeheimnisse erhalten haben (Art. 340 Abs. 2 OR).
Beispiel: Ein Verkaufsleiter mit Zugang zu Preiskalkulationen und Kundenlisten.
3. Erhebliche Schädigung des Arbeitgebers
Die Verwendung dieser Kenntnisse muss geeignet sein, den Arbeitgeber erheblich zu schädigen. Es reicht nicht, dass ein theoretisches Risiko besteht – es muss eine reale Gefahr vorliegen.
4. Angemessene Beschränkung
Das Verbot muss in Bezug auf Ort, Zeit und Gegenstand angemessen sein (Art. 340a OR). Als Richtwert gilt:
- Maximal 3 Jahre Dauer (längere Dauer nur in Ausnahmefällen)
- Geografisch auf das Tätigkeitsgebiet des Arbeitgebers beschränkt
- Nur auf tatsächlich konkurrierende Tätigkeiten bezogen
Wann ist ein Konkurrenzverbot ungültig?
Ein Konkurrenzverbot ist ganz oder teilweise ungültig, wenn:
- es nicht schriftlich vereinbart wurde,
- der Arbeitnehmer keinen Zugang zu sensiblen Informationen hatte,
- es den Arbeitnehmer in seinem wirtschaftlichen Fortkommen unbillig einschränkt,
- es zeitlich oder geografisch übermässig ist.
In solchen Fällen kann der Richter das Verbot aufheben oder auf ein zulässiges Mass reduzieren (Art. 340a Abs. 2 OR).
Wann fällt ein gültiges Konkurrenzverbot dahin?
Ein gültiges Konkurrenzverbot verliert seine Wirkung, wenn:
- der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt, ohne dass der Arbeitnehmer einen begründeten Anlass gegeben hat (Art. 340c Abs. 2 OR),
- der Arbeitnehmer aus einem vom Arbeitgeber zu verantwortenden Grund kündigt (Art. 340c Abs. 2 OR),
- der Arbeitgeber kein erhebliches Interesse mehr an der Durchsetzung hat (Art. 340c Abs. 1 OR).
Folgen bei Verstoss gegen ein Konkurrenzverbot
Verletzt der Arbeitnehmer ein gültiges Konkurrenzverbot, drohen folgende Konsequenzen:
- Schadenersatzpflicht gegenüber dem Arbeitgeber (Art. 340b OR)
- Zahlung einer Konventionalstrafe, falls vereinbart
- Unterlassungsklage zur Beseitigung des vertragswidrigen Zustands (bei schriftlicher Vereinbarung)
Konkurrenzverbot und Karenzentschädigung
Anders als im Ausland ist in der Schweiz keine Karenzentschädigung zwingend vorgeschrieben. Fehlt eine Entschädigung, wird das Konkurrenzverbot jedoch strenger auf Angemessenheit geprüft.
👉 Bindet Sie Ihr Konkurrenzverbot wirklich?
Jurilo prüft, ob es gültig ist – oder angreifbar.
👉 Siehe auch: Vertragsänderung im Arbeitsvertrag – was ist erlaubt?
👉 Passend dazu: Kündigung durch Arbeitgeber – Auswirkungen auf Konkurrenzverbot
👉 Grundlagen: Arbeitsvertrag Schweiz – Inhalt & Pflichten
Fazit
Ein Konkurrenzverbot ist nur unter klaren gesetzlichen Voraussetzungen gültig. Arbeitgeber sollten das Verbot sorgfältig formulieren und auf ein angemessenes Mass beschränken. Arbeitnehmer wiederum sollten vor Unterzeichnung genau prüfen, ob die Bedingungen erfüllt sind – und im Zweifelsfall rechtlichen Rat einholen.
FAQ zum Konkurrenzverbot
Muss ein Konkurrenzverbot schriftlich vereinbart werden?
Ja. Ein Konkurrenzverbot ist nur gültig, wenn es schriftlich abgeschlossen wurde. Eine mündliche Abrede ist rechtlich unwirksam.
Gilt ein Konkurrenzverbot auch bei befristeten Arbeitsverträgen?
Ja, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Vertragsdauer spielt für die Gültigkeit keine Rolle.
Wie lange darf ein Konkurrenzverbot dauern?
In der Regel maximal 3 Jahre. Eine längere Dauer ist nur unter besonderen Umständen zulässig und muss gut begründet sein.
Was bedeutet „angemessen“ bei Ort, Zeit und Gegenstand?
Das Verbot darf den Arbeitnehmer nicht unzumutbar in seiner beruflichen Zukunft einschränken. Es muss sich auf das Tätigkeitsgebiet und die Region des Arbeitgebers beschränken.
Was passiert, wenn das Konkurrenzverbot zu weit gefasst ist?
Der Richter kann das Verbot auf ein zulässiges Mass reduzieren oder ganz aufheben, wenn es übermässig ist.
Wann fällt ein Konkurrenzverbot automatisch dahin?
Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt, ohne dass der Arbeitnehmer einen begründeten Anlass gegeben hat, oder wenn der Arbeitgeber kein Interesse mehr an der Durchsetzung hat.
Was ist eine Konventionalstrafe im Zusammenhang mit dem Konkurrenzverbot?
Das ist eine vertraglich vereinbarte Geldstrafe, die der Arbeitnehmer bei Verstoss gegen das Verbot zahlen muss. Sie ersetzt aber nicht automatisch den Schadenersatz.
Kann der Arbeitgeber zusätzlich zur Konventionalstrafe Schadenersatz verlangen?
Ja, wenn ein zusätzlicher Schaden entstanden ist, kann der Arbeitgeber neben der Strafe auch Schadenersatz fordern.
Kann der Arbeitgeber verlangen, dass ich die Konkurrenztätigkeit einstelle?
Ja, wenn dies schriftlich vereinbart wurde und die Interessenlage es rechtfertigt, kann er auf Unterlassung klagen.
Was kann ich tun, wenn ich ein Konkurrenzverbot unterschrieben habe, das mich zu stark einschränkt?
Sie können das Verbot gerichtlich überprüfen lassen. Der Richter kann es auf ein angemessenes Mass reduzieren oder ganz aufheben. Eine rechtliche Beratung ist in diesem Fall empfehlenswert.
