Kündigung Arbeitgeber vs. Arbeitnehmer – Rechte, Fristen & ALV (CH)

Jurilo von Lawise.ai:
In der Schweiz kann ein Arbeitsverhältnis sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer gekündigt werden. Obwohl das Kündigungsrecht grundsätzlich auf Gegenseitigkeit beruht, bestehen wichtige Unterschiede in Bezug auf Fristen, Rechte und insbesondere die Auswirkungen auf die Arbeitslosenversicherung (ALV). In diesem Beitrag beleuchten wir die zentralen Unterschiede und rechtlichen Rahmenbedingungen.
Allgemeine Rechtsgrundlage
Die Kündigung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses ist in der Schweiz in den Artikeln des Obligationenrechts (OR) geregelt, insbesondere:
- Art. 335 OR: Allgemeine Bestimmungen zur Kündigung
- Art. 336 OR: Missbräuchliche Kündigung
- Art. 336c OR: Kündigung zur Unzeit (Sperrfristen)
- Art. 337 OR: Fristlose Kündigung
Kündigung durch den Arbeitgeber
Form und Begründung
Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis grundsätzlich formlos kündigen. Auf Verlangen des Arbeitnehmers muss die Kündigung jedoch schriftlich begründet werden (Art. 335 Abs. 2 OR).
Kündigungsfristen
Die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäss Art. 335c OR lauten:
- Während der Probezeit: 7 Tage (jederzeit)
- Im 1. Dienstjahr: 1 Monat
- Im 2. bis 9. Dienstjahr: 2 Monate
- Ab dem 10. Dienstjahr: 3 Monate
Diese Fristen gelten jeweils auf das Ende eines Monats. Abweichungen sind durch schriftliche Vereinbarung möglich, müssen aber für beide Parteien gleich lang sein (Art. 335a OR).
Kündigungsschutz
Der Arbeitgeber darf nicht während sogenannter Sperrfristen kündigen, z. B. bei Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Militärdienst des Arbeitnehmers (Art. 336c OR). Eine während einer Sperrfrist ausgesprochene Kündigung ist nichtig.
Missbräuchliche Kündigung
Eine Kündigung ist missbräuchlich, wenn sie z. B. wegen der Ausübung verfassungsmässiger Rechte oder zur Verhinderung von Ansprüchen erfolgt (Art. 336 OR). In solchen Fällen kann der Arbeitnehmer eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen verlangen.
Kündigung durch den Arbeitnehmer
Form und Frist
Auch der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis grundsätzlich formlos kündigen. Die gleichen gesetzlichen Kündigungsfristen wie für den Arbeitgeber gelten auch für den Arbeitnehmer (Art. 335c OR). Eine schriftliche Kündigung ist jedoch aus Beweisgründen empfehlenswert.
Kündigung zur Unzeit
Für den Arbeitnehmer gelten keine Sperrfristen. Er kann also auch während Krankheit oder Schwangerschaft kündigen. Allerdings kann dies sozialversicherungsrechtliche Folgen haben (siehe unten).
Fristlose Kündigung
Der Arbeitnehmer kann das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht (Art. 337 OR). Liegt kein solcher Grund vor, kann der Arbeitgeber Schadenersatz verlangen.
Unterschiede in den Folgen für die Arbeitslosenversicherung (ALV)
Kündigung durch den Arbeitgeber
Wird das Arbeitsverhältnis durch den Arbeitgeber ordentlich gekündigt, hat der Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf Arbeitslosentaggelder, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. Beitragszeit, Vermittlungsfähigkeit).
Wichtig: Der Arbeitnehmer muss sich rechtzeitig bei der Regionalen Arbeitsvermittlungsstelle (RAV) melden und aktiv nach Arbeit suchen.
Kündigung durch den Arbeitnehmer
Kündigt der Arbeitnehmer selbst, prüft die Arbeitslosenversicherung, ob ein "versicherungswidriges Verhalten" vorliegt. Ist dies der Fall, kann eine Einstelltage-Sanktion verhängt werden (z. B. 31 bis 60 Tage ohne Taggeld).
Ein versicherungswidriges Verhalten liegt insbesondere vor, wenn:
- ohne triftigen Grund gekündigt wurde
- eine zumutbare Stelle abgelehnt wurde
- keine genügenden Arbeitsbemühungen nachgewiesen werden
Fristlose Kündigung
Wird das Arbeitsverhältnis fristlos durch den Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund beendet, drohen nicht nur Sanktionen durch die ALV, sondern auch Schadenersatzforderungen des Arbeitgebers (Art. 337d OR).
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👉 Siehe auch: Kündigung während Krankheit – Sperrfrist nach Art. 336c OR
👉 Passend dazu: Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder mündlich – Form & Beweis
👉 Grundlagen: Kündigungsfrist in der Schweiz – einfach erklärt
Fazit
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist in der Schweiz rechtlich klar geregelt, birgt aber je nach Konstellation unterschiedliche Risiken und Pflichten. Während der Arbeitgeber insbesondere auf Sperrfristen und Missbrauchsverbote achten muss, sollte der Arbeitnehmer die möglichen Folgen für die Arbeitslosenversicherung sorgfältig abwägen, bevor er selbst kündigt.
Eine rechtzeitige Beratung – etwa durch eine Gewerkschaft, einen Anwalt oder das RAV – kann helfen, finanzielle Nachteile und rechtliche Konflikte zu vermeiden.
Quellen
- Art. 335 OR
- Art. 335a OR
- Art. 335c OR
- Art. 336 OR
- Art. 336c OR
- Art. 337 OR
- Art. 337d OR
FAQ zu Kündigung Arbeitgeber vs. Arbeitnehmer
Was ist der Unterschied zwischen einer Kündigung durch den Arbeitgeber und durch den Arbeitnehmer?
Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber wird das Arbeitsverhältnis vom Unternehmen beendet, bei einer Kündigung durch den Arbeitnehmer erfolgt die Beendigung durch die arbeitnehmende Person. Beide Seiten müssen gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Kündigungsfristen einhalten, jedoch gelten für den Arbeitgeber zusätzliche Schutzvorschriften wie Sperrfristen.
Muss eine Kündigung in der Schweiz schriftlich erfolgen?
Nein, das Gesetz verlangt keine bestimmte Form. Eine Kündigung kann auch mündlich erfolgen. Aus Beweisgründen wird jedoch dringend empfohlen, die Kündigung schriftlich einzureichen.
Welche Kündigungsfristen gelten in der Schweiz?
Die gesetzlichen Kündigungsfristen betragen:
- Während der Probezeit: 7 Tage
- Im 1. Dienstjahr: 1 Monat
- Im 2. bis 9. Dienstjahr: 2 Monate
- Ab dem 10. Dienstjahr: 3 Monate
Diese Fristen gelten jeweils auf das Ende eines Monats, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Was sind Sperrfristen und wann gelten sie?
Sperrfristen sind Zeiträume, in denen der Arbeitgeber nicht kündigen darf, z. B. während Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Militärdienst des Arbeitnehmers. Eine Kündigung während einer Sperrfrist ist nichtig.
Kann ein Arbeitnehmer während Krankheit kündigen?
Ja, Arbeitnehmer dürfen auch während einer Krankheit kündigen. Für sie gelten keine Sperrfristen. Allerdings kann dies Auswirkungen auf die Arbeitslosenversicherung haben, insbesondere wenn kein triftiger Grund für die Kündigung vorliegt.
Was passiert mit der Arbeitslosenversicherung, wenn ich selbst kündige?
Wenn Sie selbst kündigen, prüft die ALV, ob ein versicherungswidriges Verhalten vorliegt. Ohne triftigen Grund kann eine Sanktion in Form von Einstelltagen (z. B. 31–60 Tage ohne Taggeld) verhängt werden.
Was gilt als triftiger Grund für eine Eigenkündigung?
Triftige Gründe können z. B. gesundheitliche Probleme, Mobbing, unzumutbare Arbeitsbedingungen oder ein Umzug aus familiären Gründen sein. Die Gründe müssen jedoch glaubhaft belegt werden.
Was ist eine missbräuchliche Kündigung?
Eine Kündigung ist missbräuchlich, wenn sie z. B. wegen persönlicher Eigenschaften, der Ausübung verfassungsmässiger Rechte oder zur Verhinderung von Ansprüchen erfolgt. In solchen Fällen kann eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen verlangt werden.
Kann ich fristlos kündigen?
Ja, aber nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Andernfalls drohen Schadenersatzforderungen des Arbeitgebers und Sanktionen durch die ALV.
Muss ich mich beim RAV melden, wenn ich gekündigt wurde?
Ja, Sie müssen sich spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit beim RAV melden. Es wird jedoch empfohlen, sich bereits während der Kündigungsfrist zu registrieren und aktiv nach einer neuen Stelle zu suchen.
