Arbeitsvertrag Schweiz: Inhalt, Pflichten & rechtliche Grundlagen (OR)

Jurilo von Lawise.ai:

Der Arbeitsvertrag ist das Fundament jedes Arbeitsverhältnisses in der Schweiz. Er regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer und basiert auf den Bestimmungen des Obligationenrechts (OR). In diesem Beitrag erfahren Sie, was ein Arbeitsvertrag enthalten muss, welche gesetzlichen Mindestanforderungen gelten und welche Pflichten sich daraus für beide Seiten ergeben.

Was ist ein Arbeitsvertrag nach Schweizer Recht?

Ein Arbeitsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, bei der sich der Arbeitnehmer verpflichtet, gegen Lohn eine bestimmte Arbeitsleistung zu erbringen. Der Arbeitgeber verpflichtet sich im Gegenzug zur Lohnzahlung und zur Wahrung der gesetzlichen Schutzbestimmungen.

Die rechtliche Grundlage bildet insbesondere:

  • Art. 319–362 OR: Einzelarbeitsvertrag
  • Art. 330 OR: Informationspflichten des Arbeitgebers

Form des Arbeitsvertrags in der Schweiz

Schriftlich, mündlich oder stillschweigend?

Ein Arbeitsvertrag kann in der Schweiz:

  • schriftlich
  • mündlich
  • oder sogar stillschweigend (durch tatsächliches Verhalten)

abgeschlossen werden. Aus Beweisgründen ist jedoch ein schriftlicher Vertrag dringend zu empfehlen.

Informationspflicht gemäss Art. 330 OR

Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses die folgenden Punkte schriftlich mitteilen:

  • Namen der Vertragsparteien
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Funktion des Arbeitnehmers
  • Lohn und allfällige Lohnzuschläge
  • Wöchentliche Arbeitszeit

Inhalt eines Arbeitsvertrags (Pflichtangaben)

Obligatorische Inhalte

Folgende Punkte sollten in jedem Arbeitsvertrag geregelt sein:

  • Art der Tätigkeit
  • Arbeitsort
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses
  • Arbeitszeit (z. B. 42 Stunden/Woche)
  • Lohn (inkl. 13. Monatslohn, falls vereinbart)
  • Ferienanspruch (mindestens 4 Wochen pro Jahr)
  • Kündigungsfristen
  • Spesenregelung
  • Sozialversicherungsabzüge

Weitere mögliche Regelungen

  • Probezeit (max. 3 Monate, gemäss Art. 335b OR)
  • Überstundenregelung (Art. 321c OR)
  • Konkurrenzverbot (Art. 340 OR)
  • Geheimhaltungspflicht
  • Regelung bei Krankheit oder Unfall (Art. 324a OR)

Pflichten des Arbeitnehmers gemäss OR

Gemäss Obligationenrecht hat der Arbeitnehmer insbesondere folgende Pflichten:

  • Persönliche Arbeitsleistung (Art. 321 OR)
  • Sorgfalts- und Treuepflicht (Art. 321a OR)
  • Überstundenleistung, wenn zumutbar (Art. 321c OR)
  • Befolgung von Weisungen (Art. 321d OR)

Pflichten des Arbeitgebers gemäss OR

Der Arbeitgeber ist verpflichtet:

  • Lohn zu zahlen (Art. 322 OR)
  • Ferien zu gewähren (Art. 329a OR)
  • Fürsorgepflicht wahrzunehmen (Art. 328 OR)
  • Arbeitszeugnis auszustellen (Art. 330a OR)
  • Sozialversicherungsbeiträge abzurechnen

Kündigung und Beendigung des Arbeitsvertrags

Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses richtet sich nach:

  • Art. 335 ff. OR: Ordentliche Kündigung
  • Art. 336 OR: Missbräuchliche Kündigung
  • Art. 336c OR: Sperrfristen
  • Art. 337 OR: Fristlose Kündigung

Die Kündigungsfrist beträgt im ersten Dienstjahr 1 Monat, danach 2 Monate (ab dem 10. Jahr: 3 Monate), jeweils auf Monatsende.

Abgrenzung: Arbeitsvertrag vs. Auftrag


Beim Arbeitsvertrag besteht ein Unterordnungsverhältnis und Lohnzahlungspflicht. Beim Auftrag (Art. 394 OR) schuldet der Beauftragte nur eine Tätigkeit, keinen Erfolg, und untersteht keinem Weisungsrecht.

👉 Unsicher, was in einen Arbeitsvertrag gehört?
Jurilo erklärt Inhalte, Pflichten & Risiken – strukturiert und rechtssicher.

👉 Siehe auch: Befristeter vs. unbefristeter Arbeitsvertrag – Unterschiede

👉 Passend dazu: Vertragsänderung im Arbeitsvertrag – Lohn & Funktion

👉 Grundlagen: Bonus, Provision & Gratifikation – rechtliche Einordnung

Fazit

Der Arbeitsvertrag ist mehr als nur ein formales Dokument – er regelt die gesamte Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Auch wenn viele Bestimmungen gesetzlich geregelt sind, lohnt sich ein klar formulierter schriftlicher Vertrag, um Missverständnisse zu vermeiden. Wer seine Rechte und Pflichten kennt, ist im Berufsalltag besser geschützt.

FAQ zum Arbeitsvertrag in der Schweiz

Muss ein Arbeitsvertrag in der Schweiz schriftlich sein?

Nein, ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich oder stillschweigend abgeschlossen werden. Aus Beweisgründen ist ein schriftlicher Vertrag jedoch sehr zu empfehlen.

Was muss ein Arbeitsvertrag mindestens enthalten?

Gemäss Art. 330 OR muss der Arbeitgeber schriftlich über folgende Punkte informieren: Namen der Parteien, Beginn, Funktion, Lohn und Arbeitszeit.

Wie lange darf die Probezeit dauern?

Die gesetzliche Probezeit beträgt maximal 3 Monate, sofern nichts anderes vereinbart wurde (Art. 335b OR).

Was passiert, wenn kein schriftlicher Vertrag vorliegt?

Dann gelten die gesetzlichen Bestimmungen des OR sowie orts- und branchenübliche Regelungen. Der Arbeitgeber muss aber trotzdem die Informationspflicht gemäss Art. 330 OR erfüllen.

Darf der Arbeitgeber den Lohn einseitig ändern?

Nein. Eine Lohnänderung ist nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers oder im Rahmen einer Änderungskündigung möglich.

Wie viele Ferien stehen mir gesetzlich zu?

Mindestens 4 Wochen pro Jahr, für Jugendliche unter 20 Jahren mindestens 5 Wochen (Art. 329a OR).

Was ist ein Konkurrenzverbot?

Ein Konkurrenzverbot verbietet dem Arbeitnehmer, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in einem bestimmten Bereich tätig zu sein. Es muss schriftlich vereinbart werden (Art. 340 OR).

Muss ich Überstunden leisten?

Ja, wenn sie notwendig, zumutbar und gesetzlich zulässig sind. Der Arbeitgeber muss sie kompensieren oder bezahlen (Art. 321c OR).

Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?

Ja. Sie haben jederzeit Anspruch auf ein einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis (Art. 330a OR).

Was passiert bei Krankheit oder Unfall?

Der Arbeitgeber muss den Lohn für eine beschränkte Zeit weiterzahlen, sofern das Arbeitsverhältnis mehr als 3 Monate gedauert hat (Art. 324a OR). Alternativ kann eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen werden.