Kündigung in der Schweiz: Wie viel Geld verliere oder gewinne ich?

Jurilo von Lawise.ai:

Eine Kündigung – ob durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer – hat nicht nur emotionale, sondern auch finanzielle Folgen. Viele Arbeitnehmende fragen sich: Wie viel Geld verliere ich durch die Kündigung? Oder: Kann ich sogar finanziell profitieren? Die Antwort hängt von verschiedenen Faktoren ab – etwa der Kündigungsfrist, offenen Ferien, Bonusansprüchen oder Sperrfristen bei der Arbeitslosenversicherung (RAV). In diesem Beitrag zeigen wir, welche finanziellen Folgen eine Kündigung haben kann – positiv wie negativ.

1. Lohn während der Kündigungsfrist (Schweiz)

Während der Kündigungsfrist haben Sie Anspruch auf den vollen Lohn – inklusive aller vertraglich vereinbarten Zulagen (z. B. 13. Monatslohn, Kinderzulagen, Spesenpauschalen). Die Kündigungsfrist beträgt gemäss Art. 335c OR:

  • 1 Monat im 1. Dienstjahr
  • 2 Monate im 2. bis 9. Dienstjahr
  • 3 Monate ab dem 10. Dienstjahr
    (jeweils auf Monatsende)

→ Je länger die Kündigungsfrist, desto mehr Lohn erhalten Sie noch.

2. Auszahlung von Ferien und Überstunden (Schweiz)

Nicht bezogene Ferien müssen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt werden (Art. 329d OR). Gleiches gilt für nicht kompensierte Überstunden, sofern ein Anspruch besteht (Art. 321c OR).

→ Das kann zu einer einmaligen Lohnnachzahlung führen.

3. Bonus, Provision, Gratifikation

Ob Sie bei Kündigung noch Anspruch auf Bonus oder Gratifikation haben, hängt von der vertraglichen Regelung ab. Boni mit Lohncharakter sind anteilsmässig geschuldet, freiwillige Gratifikationen nicht zwingend.

→ Möglicher Gewinn oder Verlust je nach Ausgestaltung.

4. Arbeitslosengeld (RAV) (Schweiz)

Nach der Kündigung haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Arbeitslosentaggelder. Die Höhe beträgt:

  • 70–80 % des versicherten Verdienstes
  • Maximal 520 Taggelder (je nach Alter und Beitragsdauer)

→ Achtung: Bei selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit droht eine Sperrfrist (kein Geld für 1–60 Tage).

5. Abgangsentschädigung / Sozialplan

In Einzelfällen (z. B. bei Massenentlassungen oder langjähriger Betriebszugehörigkeit) kann eine Abgangsentschädigung oder eine Zahlung aus einem Sozialplan fliessen.

→ Möglicher finanzieller Gewinn bei betriebsbedingter Kündigung.

6. Schadenersatz oder Entschädigung bei missbräuchlicher Kündigung (Schweiz)

Wird eine Kündigung als missbräuchlich beurteilt, kann der Arbeitgeber zur Zahlung einer Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen verpflichtet werden (Art. 336a OR).

→ Möglicher finanzieller Vorteil bei erfolgreicher Klage.

7. Pensionskasse (BVG) und Freizügigkeitsleistung

Bei Kündigung wird das angesparte Pensionskassenguthaben auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen. Es geht nicht verloren, steht aber nicht mehr zur Verfügung, bis Sie es wieder in ein neues Arbeitsverhältnis einbringen oder beziehen.

→ Kein direkter Verlust, aber eingeschränkter Zugriff.

8. Krankentaggeldversicherung (Schweiz)

Wenn Sie während der Kündigungsfrist krank werden, verlängert sich das Arbeitsverhältnis unter Umständen (Sperrfrist gemäss Art. 336c OR). Zudem kann eine Krankentaggeldversicherung (falls vorhanden) Lohnersatz leisten.

→ Möglicher Schutz vor Einkommensverlust.

Fazit

Ob Sie durch eine Kündigung Geld verlieren oder gewinnen, hängt von vielen Faktoren ab: Kündigungsfrist, offene Ansprüche, Verhalten bei der RAV, vertragliche Regelungen und mehr. Eine sorgfältige Prüfung der eigenen Rechte und Pflichten lohnt sich – insbesondere vor einer Eigenkündigung oder bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber.

Viele unterschätzen die Kosten einer Kündigung – insbesondere durch Sperrfristen oder entgangene Boni.Viele unterschätzen die Kosten einer Kündigung – insbesondere durch Sperrfristen oder entgangene Boni.

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👉 Siehe auch: Sperrfrist bei der RAV – Gründe & Dauer
👉 Passend dazu: Lohnrückforderung durch den Arbeitgeber – wann erlaubt?
👉 Grundlagen: Kündigung durch Arbeitgeber vs. Arbeitnehmer – Schweiz

FAQ zu Kündigung – Wie viel Geld verliere oder gewinne ich?

Bekomme ich während der Kündigungsfrist noch Lohn?

Ja. Sie haben Anspruch auf den vollen Lohn während der Kündigungsfrist – inklusive Zulagen und vertraglicher Leistungen.

Was passiert mit meinen Ferien bei Kündigung?

Nicht bezogene Ferien müssen ausbezahlt werden. Das kann zu einer zusätzlichen Lohnzahlung führen.

Habe ich Anspruch auf einen Bonus trotz Kündigung?

Wenn der Bonus Lohncharakter hat (z. B. Zielbonus), ist er anteilsmässig geschuldet. Freiwillige Boni oder Gratifikationen nur, wenn vertraglich zugesichert.

Muss ich mit einer Sperrfrist beim RAV rechnen?

Nur wenn Sie selbst kündigen oder die Kündigung selbst verschuldet haben. Dann kann die RAV eine Sperrfrist von 1–60 Tagen verhängen.

Bekomme ich eine Abgangsentschädigung?

Nur in Ausnahmefällen – z. B. bei Sozialplänen, Massenentlassungen oder langjähriger Betriebszugehörigkeit. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch.

Was passiert mit meiner Pensionskasse?

Ihr BVG-Guthaben wird auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen. Es bleibt erhalten, ist aber vorübergehend blockiert.

Kann ich bei missbräuchlicher Kündigung Geld verlangen?

Ja. Sie können eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen verlangen – zusätzlich zum regulären Lohn.

Was ist mit Überstunden bei Kündigung?

Nicht kompensierte Überstunden müssen ausbezahlt werden, sofern ein Anspruch besteht und sie nicht pauschal abgegolten sind.

Wie viel Arbeitslosengeld bekomme ich?

Je nach Familiensituation 70–80 % des versicherten Verdienstes. Die genaue Höhe hängt vom letzten Lohn und der Beitragsdauer ab.

Kann ich durch eine Kündigung finanziell profitieren?

Ja – z. B. durch Bonusauszahlung, Ferienentschädigung, Abgangsentschädigung oder Entschädigung bei missbräuchlicher Kündigung. Aber auch Verluste (z. B. Sperrfrist) sind möglich. Eine individuelle Prüfung ist entscheidend.