Kündigung nach Streit am Arbeitsplatz – zulässig oder missbräuchlich? (CH)

Jurilo von Lawise.ai:
Konflikte und Spannungen am Arbeitsplatz sind keine Seltenheit. Doch wenn ein Streit eskaliert, kann dies zur Kündigung führen – sei es durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer. In der Schweiz ist die Kündigungsfreiheit zwar weit gefasst, doch sie findet ihre Grenzen im Missbrauchsverbot. In diesem Beitrag erfahren Sie, wann eine Kündigung nach einem Konflikt rechtlich zulässig ist und wann sie als missbräuchlich gilt.
Eine Kündigung nach einem Streit ist in der Schweiz zulässig, wenn sie sachlich begründet ist. Erfolgt sie jedoch als Reaktion auf berechtigte Kritik, Mobbingmeldungen oder zur Verhinderung von Ansprüchen, gilt sie als missbräuchlich.
Kündigungsfreiheit und ihre Grenzen
Grundsatz der Kündigungsfreiheit
Gemäss Schweizer Arbeitsrecht kann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis von beiden Seiten unter Einhaltung der Kündigungsfrist jederzeit gekündigt werden – auch ohne Angabe von Gründen. Dies ergibt sich aus dem Grundsatz der Kündigungsfreiheit nach Art. 335 OR.
Schranken: Missbräuchliche Kündigung
Die Kündigungsfreiheit ist jedoch nicht absolut. Eine Kündigung darf nicht aus missbräuchlichen Gründen erfolgen. Die relevanten Bestimmungen finden sich in:
- Art. 336 OR: Missbräuchliche Kündigung
- Art. 336a OR: Entschädigung bei missbräuchlicher Kündigung
Kündigung nach Streit am Arbeitsplatz: Wann zulässig?
Zulässige Kündigung bei gestörter Zusammenarbeit
Ein schwerwiegender Konflikt kann die Zusammenarbeit im Betrieb wesentlich beeinträchtigen. In solchen Fällen ist eine Kündigung grundsätzlich zulässig, insbesondere wenn das Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist. Dies gilt sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer.
Beispiel: Ein Mitarbeiter beleidigt wiederholt seinen Vorgesetzten oder sabotiert die Arbeit von Kollegen. Der Arbeitgeber kann in einem solchen Fall kündigen, sofern die Kündigung nicht zur Unzeit erfolgt (z. B. während Krankheit).
Kündigung nach Konflikt durch den Arbeitnehmer
Auch der Arbeitnehmer kann nach einem Streit kündigen, etwa wenn das Arbeitsklima unerträglich geworden ist. Eine solche Kündigung ist zulässig, kann aber unter Umständen zu Sanktionen bei der Arbeitslosenversicherung führen, wenn kein triftiger Grund vorliegt.
Wann ist eine Kündigung nach einem Streit missbräuchlich?
Kündigung als Reaktion auf berechtigte Kritik
Wird einem Arbeitnehmer gekündigt, weil er Missstände anspricht oder sich gegen unfaire Behandlung wehrt, kann dies missbräuchlich sein. Gemäss Art. 336 Abs. 1 lit. d OR ist eine Kündigung missbräuchlich, wenn sie erfolgt, weil der Arbeitnehmer nach Treu und Glauben Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend macht.
Beispiel: Ein Mitarbeiter meldet Mobbing oder sexuelle Belästigung und wird kurz darauf entlassen – ohne dass der Arbeitgeber den Vorwürfen nachgeht. Eine solche Kündigung kann als missbräuchlich qualifiziert werden.
Kündigung des Mobbingopfers
Besonders heikel ist die Kündigung eines Arbeitnehmers, der Opfer von Mobbing wurde. Gemäss Art. 328 OR ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Persönlichkeit und Gesundheit des Arbeitnehmers zu schützen. Wird dem Mobbingopfer gekündigt, ohne dass der Arbeitgeber geeignete Schutzmassnahmen ergriffen hat, kann dies als missbräuchlich gelten.
Kündigung zur Verhinderung von Ansprüchen
Eine Kündigung ist ebenfalls missbräuchlich, wenn sie ausgesprochen wird, um die Entstehung von Ansprüchen zu vereiteln – etwa kurz vor Fälligkeit eines Bonus oder einer Lohnerhöhung (Art. 336 Abs. 1 lit. c OR).
Folgen einer missbräuchlichen Kündigung
Entschädigung
Wird eine Kündigung als missbräuchlich beurteilt, hat die gekündigte Partei Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu sechs Monatslöhnen (Art. 336a OR). Diese Entschädigung ist unabhängig von einem allfälligen Schadenersatz.
Kein Weiterbestehen des Arbeitsverhältnisses
Auch bei missbräuchlicher Kündigung endet das Arbeitsverhältnis zum vereinbarten Zeitpunkt. Es besteht kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung – nur auf Entschädigung.
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👉 Siehe auch: Missbräuchliche Kündigung in der Schweiz – typische Beispiele
👉 Passend dazu: Kündigung wegen Leistung oder Zielverfehlung – Abmahnung nötig?
👉 Grundlagen: Kündigung durch Arbeitgeber vs. Arbeitnehmer – Unterschiede & Folgen
Fazit
Eine Kündigung nach einem Streit am Arbeitsplatz ist nicht per se unzulässig. Entscheidend ist, ob die Kündigung sachlich begründet ist oder ob sie als Reaktion auf berechtigte Kritik, Mobbingvorwürfe oder zur Verhinderung von Ansprüchen erfolgt. In solchen Fällen kann sie als missbräuchlich gelten und zu Entschädigungsansprüchen führen.
Arbeitgeber sollten Konflikte frühzeitig klären und dokumentieren, bevor sie zur Kündigung schreiten. Arbeitnehmer wiederum sollten sich bei drohender Kündigung rechtlich beraten lassen – insbesondere, wenn sie sich ungerecht behandelt fühlen.
Quellen
- Art. 335 OR
- Art. 336 OR
- Art. 336a OR
- Art. 328 OR
FAQ zu Kündigung nach Konflikt
Darf ein Arbeitgeber nach einem Streit kündigen?
Ja, grundsätzlich darf ein Arbeitgeber auch nach einem Streit kündigen, sofern die Kündigung nicht missbräuchlich ist. Ein schwerwiegender Konflikt, der das Vertrauensverhältnis nachhaltig stört, kann eine Kündigung rechtfertigen.
Wann gilt eine Kündigung nach einem Streit als missbräuchlich?
Eine Kündigung ist missbräuchlich, wenn sie z. B. als Reaktion auf berechtigte Kritik, die Geltendmachung von Rechten oder die Meldung von Missständen erfolgt. Auch die Kündigung eines Mobbingopfers ohne vorherige Schutzmassnahmen kann missbräuchlich sein.
Was kann ich tun, wenn ich nach einem Streit gekündigt wurde?
Sie können die Kündigung schriftlich als missbräuchlich anfechten. Dies muss spätestens bis zum Ende der Kündigungsfrist geschehen. Danach können Sie innert 180 Tagen eine Klage auf Entschädigung einreichen.
Wie hoch ist die Entschädigung bei einer missbräuchlichen Kündigung?
Die Entschädigung kann bis zu sechs Monatslöhne betragen. Die genaue Höhe hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, z. B. der Schwere des Missbrauchs und der wirtschaftlichen Situation der betroffenen Person.
Kann ich auch als Arbeitnehmer nach einem Streit kündigen?
Ja, Arbeitnehmer dürfen jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Allerdings kann eine Eigenkündigung ohne triftigen Grund zu Sanktionen bei der Arbeitslosenversicherung führen.
Was gilt als triftiger Grund für eine Eigenkündigung nach einem Streit?
Ein triftiger Grund kann z. B. Mobbing, psychischer Druck, gesundheitliche Belastung oder eine unzumutbare Arbeitssituation sein. Diese Gründe müssen jedoch glaubhaft gemacht werden, um Sanktionen bei der ALV zu vermeiden.
Ist eine fristlose Kündigung nach einem Streit möglich?
Ja, aber nur wenn ein besonders schwerwiegender Vorfall vorliegt, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht. Andernfalls drohen Schadenersatzforderungen oder arbeitsrechtliche Konsequenzen.
Was ist, wenn ich nach einem Streit krank werde und dann gekündigt werde?
Während einer Krankheit gilt eine Sperrfrist für den Arbeitgeber. Eine Kündigung während dieser Zeit ist nichtig. Die Sperrfrist beginnt jedoch nur, wenn ein ärztliches Zeugnis vorliegt.
Muss der Arbeitgeber vor einer Kündigung ein Gespräch führen?
Es besteht keine gesetzliche Pflicht zu einem Gespräch. Aus Gründen der Fairness und zur Konfliktlösung ist ein klärendes Gespräch jedoch empfehlenswert – auch um eine missbräuchliche Kündigung zu vermeiden.
Kann ich nach einer missbräuchlichen Kündigung wieder eingestellt werden?
Nein, das Arbeitsverhältnis endet trotz missbräuchlicher Kündigung. Es besteht kein Anspruch auf Weiterbeschäftigung, sondern lediglich auf eine finanzielle Entschädigung.
