Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder mündlich – gültig in der Schweiz?

Jurilo von Lawise.ai

In der heutigen digitalen Welt ist es verlockend, eine Kündigung schnell per E-Mail, WhatsApp oder sogar mündlich auszusprechen. Doch was ist rechtlich zulässig? Welche Formvorschriften gelten in der Schweiz? Und welche Risiken bestehen bei einer formlosen Kündigung? In diesem Beitrag klären wir, ob eine Kündigung per E-Mail oder mündlich gültig ist, wie der Beweis erbracht werden kann und worauf Arbeitgeber und Arbeitnehmer achten sollten.

In der Schweiz ist eine Kündigung grundsätzlich auch per E-Mail, WhatsApp oder mündlich möglich. Bestehen jedoch vertragliche Formvorschriften oder Beweisprobleme, ist sie rechtlich riskant oder ungültig.

Formvorschriften bei Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder mündlich

Gesetzliche Regelung: Einfache Schriftlichkeit auf Verlangen

Gemäss Art. 335 Abs. 2 OR kann ein unbefristetes Arbeitsverhältnis grundsätzlich formfrei gekündigt werden. Das bedeutet: Eine Kündigung ist auch mündlich, per E-Mail oder WhatsApp gültig – sofern keine besondere Form im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.

Allerdings gilt: Verlangt die empfangende Partei eine schriftliche Begründung, muss diese erteilt werden.

Vertraglich vereinbarte Formvorschriften

In vielen Arbeitsverträgen, Gesamtarbeitsverträgen oder Personalreglementen ist festgelegt, dass Kündigungen schriftlich erfolgen müssen. In solchen Fällen ist eine Kündigung per E-Mail oder mündlich ungültig, wenn die vereinbarte Form nicht eingehalten wird.

Beispiel: Im Arbeitsvertrag steht „Kündigungen bedürfen der Schriftform“. Dann ist eine Kündigung per WhatsApp nicht rechtswirksam.

Ob eine Kündigung rechtlich wirksam ist, hängt auch davon ab, wer kündigt und welche Folgen sich daraus ergeben

Kündigung durch Arbeitgeber vs. Arbeitnehmer in der Schweiz

Beweisprobleme bei Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder mündlich

Wer muss den Zugang beweisen?

Die kündigende Partei muss im Streitfall beweisen, dass die Kündigung dem Empfänger zugegangen ist. Bei mündlicher Kündigung oder bei elektronischen Nachrichten (E-Mail, WhatsApp) ist das oft schwierig.

Beispiel: Der Arbeitgeber behauptet, er habe per WhatsApp gekündigt. Der Arbeitnehmer bestreitet den Erhalt. Ohne klaren Nachweis (z. B. Lesebestätigung, Screenshot mit Datum) ist die Kündigung nicht beweisbar.

Risiko der Unklarheit

Formlose Kündigungen bergen das Risiko von Missverständnissen:

  • War es wirklich eine Kündigung oder nur eine Drohung?
  • Ab wann läuft die Kündigungsfrist?
  • Wurde die Kündigung überhaupt empfangen?

Solche Unsicherheiten können zu teuren Rechtsstreitigkeiten führen.

Besonders heikel sind formlose Kündigungen in sensiblen Schutzsituationen

Kündigung bei Schwangerschaft & Mutterschaft – Sperrfrist

Unklarheiten über den Zeitpunkt der Kündigung können auch dazu führen, dass die Kündigungsfrist falsch berechnet wird

Kündigungsfrist in der Schweiz – einfach erklärt

Risiken für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Risiken für Arbeitgeber

  • Ungültige Kündigung bei Nichteinhaltung vertraglicher Formvorschriften
  • Beweisprobleme bei formloser Kündigung
  • Gefahr von Lohnfortzahlungspflichten, wenn Kündigung nicht wirksam war

Risiken für Arbeitnehmer

  • Kündigung wird übersehen oder nicht ernst genommen
  • Fristen für RAV-Anmeldung oder neue Stellensuche werden verpasst
  • Kein schriftlicher Nachweis für spätere Streitigkeiten

Empfehlung: Immer schriftlich kündigen

Auch wenn das Gesetz keine Schriftform verlangt, ist es aus Beweisgründen dringend zu empfehlen, jede Kündigung schriftlich und mit Unterschrift zu verfassen – idealerweise per eingeschriebenem Brief. So ist der Zugang und Inhalt der Kündigung klar dokumentiert.

Fazit

Eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder mündlich kann in der Schweiz grundsätzlich gültig sein – aber nur, wenn keine vertragliche Schriftform vorgeschrieben ist. In jedem Fall bestehen erhebliche Beweisrisiken. Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, sollte jede Kündigung schriftlich und nachweisbar erfolgen.

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👉 Siehe auch: Kündigung bei Schwangerschaft & Mutterschaft – Sperrfrist
👉 Passend dazu: Kündigung nach Konflikt am Arbeitsplatz – rechtliche Einordnung
👉 Grundlagen: Kündigung durch Arbeitgeber vs. Arbeitnehmer – Schweiz

Quellen

  • Art. 335 OR
  • Art. 11 OR
  • Art. 12 OR

FAQ zur Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder mündlich

Ist eine Kündigung per E-Mail in der Schweiz gültig?

Ja, grundsätzlich ist eine Kündigung per E-Mail gültig, sofern keine schriftliche Form im Arbeitsvertrag oder GAV vorgeschrieben ist. Aus Beweisgründen ist sie jedoch riskant.

Darf ich per WhatsApp kündigen?

Rein rechtlich ist das möglich, wenn keine Formvorschrift besteht. Allerdings ist der Zugang schwer zu beweisen, und es besteht ein hohes Risiko von Missverständnissen.

Ist eine mündliche Kündigung erlaubt?

Ja, eine mündliche Kündigung ist grundsätzlich zulässig. Sie ist aber sehr schwer zu beweisen und daher nicht empfehlenswert.

Was passiert, wenn im Arbeitsvertrag „schriftliche Kündigung“ steht?

Dann ist eine Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder mündlich ungültig. Es muss ein unterschriebenes, schriftliches Kündigungsschreiben übergeben oder per Post versendet werden.

Wie kann ich den Zugang einer Kündigung beweisen?

Am sichersten ist der Versand per eingeschriebenem Brief. Bei E-Mails oder WhatsApp können Screenshots, Lesebestätigungen oder Zeugen helfen – sind aber oft nicht ausreichend.

Was ist, wenn ich eine Kündigung per WhatsApp nicht gelesen habe?

Wenn Sie die Nachricht nicht gelesen haben und der Zugang nicht nachgewiesen werden kann, gilt die Kündigung als nicht erfolgt. Der Absender trägt das Risiko.

Kann ich eine Kündigung per E-Mail anfechten?

Ja, wenn die Kündigung gegen vertragliche Formvorschriften verstösst oder nicht nachweisbar zugegangen ist, kann sie angefochten werden.

Muss ich eine Kündigung schriftlich bestätigen?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, eine Kündigung zu bestätigen. Es kann aber sinnvoll sein, den Erhalt zu bestätigen, um Klarheit über Fristen zu schaffen.

Was ist die beste Form, um zu kündigen?

Die beste und sicherste Form ist ein schriftliches Kündigungsschreiben mit Unterschrift, das per Einschreiben versendet oder persönlich übergeben wird.

Gilt eine Kündigung per E-Mail auch für befristete Verträge?

Befristete Verträge enden automatisch zum vereinbarten Termin. Eine Kündigung ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde – dann gelten die gleichen Formregeln wie bei unbefristeten Verträgen.