Kündigung während Krankheit in der Schweiz – Sperrfrist nach Art. 336c OR

Jurilo von Lawise.ai:

Eine Kündigung während Krankheit ist in der Schweiz nicht immer zulässig. In bestimmten Fällen gilt eine gesetzliche Sperrfrist gemäss Art. 336c OR, die Arbeitnehmer vor Kündigungen während einer Krankheit schützt.

Die Sperrfrist ist ein zentraler Bestandteil des Kündigungsschutzes bei Krankheit im Schweizer Arbeitsrecht.

Was ist die Sperrfrist bei Krankheit?

Die Sperrfrist ist ein gesetzlicher Zeitraum, während dem der Arbeitgeber einem erkrankten Arbeitnehmer nicht kündigen darf.
Zweck: Schutz des Arbeitnehmers vor Kündigung in einer gesundheitlich und wirtschaftlich besonders verletzlichen Lage.

Zusammenhang mit der Kündigungsfrist
Die Sperrfrist bei Krankheit ist eng mit den gesetzlichen Kündigungsfristen verknüpft. Eine verständliche Erklärung zur Berechnung und zu den Fristen findest du hier:


Kündigungsfrist Schweiz: einfach erklärt inkl. Berechnung & Beispiele

Dauer der Sperrfrist

Die Dauer der Sperrfrist bei Krankheit richtet sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses gemäss Art. 336c Abs. 1 lit. b OR:

  • Im 1. Dienstjahr: 30 Tage
  • Vom 2. bis und mit 5. Dienstjahr: 90 Tage
  • Ab dem 6. Dienstjahr: 180 Tage

Was passiert bei Kündigung vor Krankheit?

Wird die Kündigung vor Beginn der Krankheit ausgesprochen, ist sie gültig. Die Krankheit löst in diesem Fall keine Sperrfrist aus.

Rechtsfolge:

Die Kündigungsfrist läuft normal weiter, auch wenn der Arbeitnehmer während dieser Zeit krank wird.
→ Die Kündigung wird nicht verlängert und das Arbeitsverhältnis endet zum vorgesehenen Termin.
Art. 336c OR schützt nur vor Kündigungen, die während der Krankheit ausgesprochen werden – nicht vor solchen, die zuvor erfolgt sind.

Sonderfälle bei Kündigung während Krankheit

Teilzeitbeschäftigte

Auch Teilzeitangestellte sind durch die Sperrfrist gemäss Art. 336c OR geschützt – unabhängig vom Pensum. Entscheidend ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Probezeit.

Wiederholte Krankheit

Bei mehreren Krankheitsphasen innerhalb eines Jahres gilt:
Die Sperrfrist beginnt für jede neue Krankheit erneut, sofern zwischen den Episoden eine vollständige Genesung lag.
→ Bei nahtlosen oder gleichartigen Rückfällen wird die Sperrfrist nicht neu ausgelöst.

Psychische Erkrankung

Psychische Krankheiten (z. B. Burnout, Depression) gelten rechtlich als Krankheit im Sinne von Art. 336c OR – sofern sie ärztlich bestätigt sind.
→ Der Kündigungsschutz gilt vollumfänglich, auch bei psychischen Leiden.

Arbeitgeber-Perspektive: Was HR bei Kündigung während Krankheit beachten muss

1. Sperrfrist prüfen (Art. 336c OR)

Vor jeder Kündigung muss HR abklären, ob eine Sperrfrist wegen Krankheit, Unfall, Schwangerschaft oder Militärdienst besteht.
→ Eine Kündigung während der Sperrfrist ist nichtig (d. h. rechtlich unwirksam).

2. Zeitpunkt der Kündigung entscheidend

Wurde die Kündigung vor Krankheitsbeginn ausgesprochen, bleibt sie gültig.
→ HR sollte den Zugang der Kündigung dokumentieren (z. B. per Einschreiben).

3. Ärztliche Bestätigung verlangen

Bei Krankheit ist eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erforderlich, um die Sperrfrist zu begründen.
→ HR darf ein Attest verlangen und bei Zweifeln eine Vertrauensärztin beiziehen.

4. Kündigungsfrist verlängert sich bei Krankheit

Wird der Arbeitnehmer während der Kündigungsfrist krank, wird die Frist unterbrochen und nach Ende der Sperrfrist fortgesetzt. Voraussetzung ist, dass die Kündigung bereits wirksam ausgesprochen wurde und die Krankheit während der laufenden Kündigungsfrist eintritt.
→ HR muss das neue Enddatum korrekt berechnen.

5. Dokumentation und Kommunikation

Alle Schritte (Kündigung, Krankmeldung, Fristen) sollten schriftlich dokumentiert werden.
→ Klare Kommunikation mit dem Arbeitnehmer ist entscheidend, um Missverständnisse und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

6. Besondere Vorsicht bei psychischen Erkrankungen

Bei psychischen Leiden ist der Kündigungsschutz gleichwertig – HR sollte besonders sorgfältig vorgehen und ggf. rechtlichen Rat einholen.

7. Missbräuchliche Kündigung vermeiden (Art. 336 OR)

Auch ausserhalb der Sperrfrist kann eine Kündigung missbräuchlich sein, z. B. wenn sie ausschliesslich wegen Krankheit erfolgt.
→ HR sollte den Kündigungsgrund sachlich begründen können.

Fazit:
HR muss bei Kündigungen im Krankheitsfall besonders sorgfältig prüfen, dokumentieren und kommunizieren – um rechtliche Risiken zu vermeiden.

👉 Jurilo prüft Sperrfristen rechtssicher nach Schweizer Arbeitsrecht.

Basierend auf verifizierter Schweizer Rechtsprechung.

FAQ zur Kündigung während der Krankheit

Darf man während einer Krankheit in der Schweiz gekündigt werden?

Nein, während einer Krankheit gilt in der Schweiz eine Sperrfrist – eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist in dieser Zeit nicht erlaubt (Art. 336c OR).

Was ist die Sperrfrist bei Krankheit im Schweizer Arbeitsrecht?

Die Sperrfrist ist der gesetzliche Zeitraum, während dem der Arbeitgeber einem erkrankten Arbeitnehmer nicht kündigen darf – je nach Dienstjahr 30, 90 oder 180 Tage (Art. 336c OR).

Ab wann gilt die Sperrfrist bei Krankheit?

Die Sperrfrist gilt ab dem 1. Tag der Arbeitsunfähigkeit, sofern die Probezeit vorbei ist (Art. 336c OR).

Wie lange dauert die Sperrfrist bei Krankheit je nach Dienstjahr?

  • 1. Dienstjahr: 30 Tage
  • 2.–5. Dienstjahr: 90 Tage
  • Ab 6. Dienstjahr: 180 Tage
    (gemäss Art. 336c OR)

Gilt die Sperrfrist auch während der Probezeit?

Nein, während der Probezeit gilt keine Sperrfrist bei Krankheit – eine Kündigung ist jederzeit möglich (Art. 336c Abs. 1 OR gilt erst nach der Probezeit).

Verlängert eine Krankheit die Kündigungsfrist automatisch?

Ja, wenn die Krankheit während der Kündigungsfrist eintritt, wird diese unterbrochen und läuft nach Ende der Sperrfrist weiter (Art. 336c OR).

Was passiert, wenn die Kündigung vor Beginn der Krankheit ausgesprochen wurde?

Die Kündigung bleibt gültig – die Krankheit löst keine Sperrfrist aus, wenn sie nach Zugang der Kündigung beginnt.

Gilt die Sperrfrist auch bei wiederholter oder langer Krankheit?

Ja, die Sperrfrist gilt auch bei wiederholter oder langer Krankheit – jedoch pro Dienstjahr nur einmal und maximal für die gesetzlich vorgesehene Dauer (30/90/180 Tage gemäss Art. 336c OR).

Kann ein Arbeitgeber trotz Krankheit kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt?

Ja, bei einem wichtigen Grund kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis auch während einer Krankheit fristlos kündigen (Art. 337 OR).

Gilt die Sperrfrist bei Krankheit auch für Teilzeitangestellte?

Ja, die Sperrfrist bei Krankheit gilt auch für Teilzeitangestellte, sofern das Arbeitsverhältnis unbefristet ist und die Probezeit vorbei ist (Art. 336c OR).

Welche Folgen hat eine Kündigung während der Sperrfrist für Arbeitgeber?

Eine Kündigung während der Sperrfrist ist nichtig – sie hat keine Wirkung, und das Arbeitsverhältnis besteht unverändert weiter (Art. 336c OR).